Die Kerstings – Entrümpelung & Umzug

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Kersting für Umzugs- und Haushaltsauflösungsleistungen.

§ 1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Umzugs- oder Haushaltsauflösungsleistungen im Interesse des Auftraggebers mit der verkehrsüblichen und ordentlichen Sorgfalt auszuführen. Die Vergütung erfolgt durch Zahlung des vereinbarten Entgelts. Besondere Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird. Gegenstand des Vertrages ist die schriftlich vereinbarte Durchführung der Leistungen.

§ 2 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Fuer Privatkunden:

  • Am Tag des Beginns der Tätigkeit sind 50 % der Gesamtsumme fällig.
  • Der Restbetrag ist bei der abschließenden Abnahme durch den Auftraggeber in bar zu zahlen.

Fuer Geschäftskunden und Firmen:

  • Der schriftlich vereinbarte Betrag wird nach Abnahme des Auftrags innerhalb von 7 Tagen fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist die Firma Kersting berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung auszustellen. Bei weiterem Zahlungsverzug werden Mahnungen mit zusätzlichen Mahnkosten erhoben.

Fuer Privat- und Geschäftskunden:

  • Wird eine schriftlich erteilte Auftragserteilung kurzfristig (innerhalb von 30 Tagen vor Auftragsbeginn) abgesagt, ist die Firma Kersting berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrags zuzüglich einer Pauschale von 14,95 Euro für den entstandenen Aufwand zu berechnen.
  • Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
  • Bereits geleistete Anzahlungen (50 %) werden bei Stornierung des Auftrags entsprechend verrechnet.

§ 3 Verschwiegenheit gegenüber Mitbewerbern der Branche

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Preise oder Vertragsbestandteile an andere Unternehmen oder Mitbewerber weiterzugeben. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz.

§ 4 Haftung und Haftungsgrenzen

  1. Grundsaetze der Haftung:

    Die Firma Kersting haftet für Schäden, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen während der Ausfuehrung der vereinbarten Leistungen verursacht werden.

  2. Haftungsausschlüsse:

    Die Haftung ist ausgeschlossen bei:

    • Schäden, die durch unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber entstehen, sofern keine Verpackungsleistung gebucht wurde.
    • Schäden an empfindlichen Gegenständen (z. B. Glas, Porzellan, Elektrogeräten), die nicht in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Schutzverpackung transportiert werden.
    • Schäden an Pflanzen oder lebenden Tieren während des Transports.
    • Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streiks) verursacht werden.
  3. Haftungsgrenzen:

    • Die Firma Kersting haftet gemäß § 451e HGB für Schäden bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.
    • Fuer Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder wichtige Dokumente wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich vorab vom Auftraggeber deklariert und von der Firma Kersting schriftlich bestätigt wurden.
  4. Mängelanzeige:

    Schäden oder Verluste muessen der Firma Kersting unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Leistung, schriftlich angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

  5. Versicherung:

    Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf Wunsch eine zusätzliche Transportversicherung über die Firma Kersting abzuschliessen. Diese deckt Schäden ab, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen.

§ 5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen die Firma Kersting ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Missverständnisse

Die Firma Kersting übernimmt keine Haftung für Missverständnisse, die aus anderen als schriftlichen Auftragsbestätigungen, Weisungen oder Mitteilungen des Auftraggebers entstehen. Dies gilt insbesondere bei Mitteilungen an Personen, die nicht bevollmächtigt sind.

§ 7 Gefahrentragung

Die Firma Kersting trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Haushaltsauflösung oder des Umzugs. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 8 Mangelhaftungsausschluss

Nach der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber wird von einer mangelfreien Leistung ausgegangen. Spätere Haftungsansprueche gegen die Firma Kersting sind ausgeschlossen.

§ 9 Umzugsprotokoll

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Umzugsprotokoll bei der Abnahme zu unterzeichnen. Ohne ein vom Auftraggeber unterschriebenes Umzugsprotokoll übernimmt die Firma Kersting keine Haftung für etwaige Schäden.

§ 10 Ausschluss von Dübel- und Bohrarbeiten

Aus Versicherungsgründen fuehrt die Firma Kersting keine Dübel- oder Bohrarbeiten aus. Ab- und Aufbauleistungen erfolgen stets ohne solche Arbeiten.

§ 11 Elektrogeraete und Pflanzen

  • Fuer Elektrogeraete, die nicht ordnungsgemäß oder in der Originalverpackung verpackt sind, übernimmt die Firma Kersting keine Haftung.
  • Fuer Pflanzen wird keine Garantie für den sicheren Transport oder deren Zustand nach dem Umzug übernommen. Pflanzen sollten idealerweise vom Auftraggeber selbst transportiert werden.

§ 12 Eigentumsübergang

Mit Beginn der Arbeiten, einer Auftragsbestätigung oder einer Schlüsselübergabe gehen alle im Objekt befindlichen Gegenstaende in das Eigentum der Firma Kersting über, sofern nicht vor oder bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die weitere Verwertung obliegt der Firma Kersting.

§ 13 Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen

Die Firma Kersting haftet für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen bei der Ausfuehrung der Arbeiten einem Dritten widerrechtlich zugefügt werden.

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